Samstag, 20. September 2014

Theorie und Praxis

Deutschland

So sieht eine vernünftige Drogenpolitik und die verfassungsrechtlich geforderte Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten in Deutschland aus.

„Eine Lehrerin wurde aufgrund des Besitzes von 0,01 Gramm Cannabis heute zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Wie die “Hersbrucker Zeitung” in ihrer online-Ausgabe meldet, habe die Richterin eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt, weil aufgrund ihrer Position als Lehrkraft Nachahmungsgefahr und somit ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestünde.

Bei der 42jährige Frau hatte ein Polizeibeamter im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Papierchen mit einer nicht wiegbaren Cannabis-Anhaftung gefunden. Man habe sich, so der Polizist vor Gericht, dann auf 0,01 Gramm “geeinigt”, es hätten jedoch auch 0,001 Gramm sein können, die Waage auf dem Präsidium war schlichtweg überfordert. Der Anwalt der Angeklagten zeigte sich entsetzt ob des Verfahrens, hatte er aufgrund der extrem Geringen Menge doch mit einer Einstellung gerechnet.“
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--> Quelle

Der Kopf ist dafür zu Schade zum hinfassen.
Es reicht ja bereits, jedes Jahr zur Verfolgung solcher wie oben aufgeführter "Verbrechen" ca. 4,5 Milliarden Euro auszugeben, um damit dann Richter, Polizisten, Staatsanwälte, Gutachter und Anwälte zu bezahlen und beschäftigen, welche dann mit ihrer Arbeit den Schutz der Gesellschaft sichern....





Samstag, 6. September 2014

Amerikas längster Krieg

Ich versuche mal so neutral wie möglich die Differenzen zwischen den Befürwortern der Prohibition und den Befürwortern einer Legalisierung oder einer legalen ["möglichst nicht kommerziellen"] Regulierung aufzuzeigen.

Für die Prohibitionisten ist Drogenkonsum eine moralisch verwerfliche Handlung.
Für die Gegner nicht.


Anmerkungen dazu:
Feststellung --> [Drogenkonsum - oder besser und präzise gesagt -] ein gesundheitliches Problem (z.B. Abhängigkeit) schadet indirekt der Gesellschaft.

Wenn man das als wahr ansieht, mit blick auf die "Konsequenzen in einem prohibitiven Umfeld" (also das Dogma was das BtMG verinnerlicht), dann muss man dazu ehrlicherweise sagen, dass die Grundsätze oder Ansprüche der Prohibition nicht immer gelten, sondern willkürlich festgelegt sind.
Es ist nämlich Fakt, dass z.B. im Winter im T-Shirt auf der Bank sitzen, bei minus 1 Grad, unter Missachtung der eigenen Gesundheit, ein Verhalten ist, was nicht strafbar ist. Obwohl es absolut vergleichbar ist.

Dazu sei noch angemerkt, dass es zwar auch andere Beispiele gibt, für die die "Konsequenzen in einem prohibitiven Umfeld" (also das Dogma was das BtMG verinnerlicht) gelten, und die auch absolut vergleichbar sind, wie z.B. die Anschnallpflicht beim Auto, oder andere Beispiele, aber bei diesen die "dazugehörende" wissenschaftliche Faktenlage nicht eindeutig auf eine nötige Überprüfung hinweist.

persönliche Anmerkung: Wer bestreitet, dass zumindest die wissenschaftliche Faktenlage, zur Wirksamkeit und zum befriedigenden Nutzen der Prohibition, äußerst uneindeutig ist, und es also somit berechtigte Zweifel gibt, die eine Evaluierung und (ergebnisoffene) Überprüfung dieses Gesetzes nötig machen, der ist meiner Meinung nach dogmatisch oder bestenfalls schlecht, ungenügend informiert. Traurig ist beides!

Eine Handlung die andere (stark) gefährdet und/oder schädigt ist ein nicht tolerierbares Verhalten und ist richtigerweise angemessen strafbar.

Für die Prohibitionisten ist das richtig.
Für die Gegner auch.

Vorbemerkung:
Akzeptieren wir plakativ sogar das unterschwellige Dogma der Prohibitionisten, welches ungefähr darin besteht, Drogenkonsum mit "unkontrollierbarem Rausch" und "unkontrollierbaren (schlechten) Folgen"
DIE ES GESELLSCHAFTLICH REAL DANN GIBT gleichzusetzen.

Das geläufige Beispiel ist die vorhersehbare Gefahr die von Autofahrern unter Drogeneinfluss ausgehen wird.

persönliche Bemerkung:
Das Beispiel wird dann auch mit echten Zahlen untermauert wie z.B. der Anteil an Drogenkonsumenten auf die dies bewiesen zutrifft. Wahrscheinlich um auch nochmal die gegebene Wichtigkeit zu verdeutlichen.

FAKT:
Hier muss man erst mal wieder festhalten, dass ohne wissenschaftliche Beweise es sich hier um Willkür handelt.
Sind Menschen betroffen kann man bei solchen Gegebenheiten von Diskriminierung sprechen.
Und dazu ist es noch sehr wichtig sich vor Augen zu halten,
dass dieses Thema eindeutig einen Konflikt zwischen "Freiheit und Sicherheit" darstellt,
so wie es ihn in vielen Bereichen gibt, wenn Interessen/Rechte aufeinander prallen des Einzelnen und der Gesellschaft.
Comment: Ein Thema das alle betrifft und das man stets mit wachsamen Augen betrachten muss. WAR ON TERROR und WAR ON DRUG und die Folgen für die Welt sind hier nur zwei Beispiele der Gegenwart.

Für die Prohibitionisten ist grundsätzlich jeglicher Umgang mit Drogen eine moralisch verwerfliche Handlung (Ausnahmen jedoch möglich).
Für die Gegner nicht.


FAKT:
Es wird faktisch keinerlei grundsätzliche Unterscheidung gemacht. Egal, ob es um eine kleine Menge geht oder große Mengen, jeder macht sich strafbar, auch wenn es weitere "Regelungen" gibt über Einzelheiten.
DAS IST BEACHTENSWERT, da der Umgang mit Drogen eine abstrakte Gefahr darstellt, welche real nicht Ursache für entstandene Schäden ist, und welche gerade sich aufgrund anderer Faktoren deutlich real ändert (wie z.B. Volljährigkeit beim Umgang damit). Bitte so verstehen: mit Umgang sind nur Aspekte gemeint wie Erwerb, Handel, Besitz etc.
KONSUM NICHT.